Bußgeld


Sie wurden geblitzt?

Rufen Sie uns an! In vier Schritten lösen wir den Fall für Sie!

 

Tel.: 034298-737320

  1. Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen einreichen.
  1. Wir prüfen den Sachverhalt kostenlos und geben eine erste telefonische Einschätzung ab. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen möchten. Empfehlenswert ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Kosten für das gerichtliche Bußgeldverfahren stehen oft nicht im Verhältnis zur angedrohten Geldbuße.
  1. Nachdem Sie uns beauftragt haben, beantragen wir für Sie Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte und legen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Oft ergeben sich aus der Ermittlungsakte weitere Anhaltspunkte, aus denen das Verfahren einzustellen ist: War die Messanlege geeicht, war der Messbeamte ordnungsgemäß ausgebildet, ect.
  1. Nach der Auswertung der Ermittlungsakte erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie vor Gericht. Oft ist es nicht erforderlich, dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen. Wir können Sie dort vertreten.

Vollmacht