Scheidung

Sie möchten die Scheidung?

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Tel.: 034298-737320

So kommen Sie bei uns in drei Schritten zur Scheidung:

  1. Informieren Sie sich über die Kosten. Holen Sie sich gratis unseren Kostenvoranschlag ein! Wir übernehmen die Scheidung zu den gesetzlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Gegenstandswertes. Dazu gleich der beste Tipp: Je weniger Streitpunkte die Eheleute vor Gericht austragen, desto preiswerter und schneller wird die Scheidung vollzogen. Beispiel: Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein einziger Anwalt. Andernfalls werden zwei Anwälte benötigt. Sollten Sie die Scheidungskosten nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit die Scheidung über die Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu finanzieren. Wir unterstützen Sie dabei.
  1. Wir erfragen bei Ihnen alle relevanten Daten. Auf dieser Basis erstellen wir den Scheidungsantrag im Entwurf. Sobald Sie damit einverstanden sind, reichen wir die Scheidung für Sie bei Gericht ein.
  1. Das Gericht bestimmt den Scheidungstermin, zu dem beide Eheleute persönlich erscheinen müssen. Stimmen beide der Scheidung zu, ist die Ehe nach ca. 15 Minuten geschieden (Dauer des Scheidungstermins). Die Zeitspanne zwischen der Einreichung des Scheidungsantrags bis zum Scheidungstermin lässt sich nicht immer vorhersagen. Das hängt meist von vielen Dingen ab: gibt es ungeklärte Streitpunkte zwischen den Eheleuten, wie ist die Arbeitsgeschwindigkeit des zuständigen Scheidungsrichters, wie schnell ist der Versorgungsausgleich mit den Rentenversicherungsträgern geklärt. Zwischen zwei und zwölf Monaten wird das Verfahren erfahrungsgemäß dauern.

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