Gesetzliche Erbfolge einfach erklärt – wer erbt eigentlich was?

Viele Menschen glauben, dass automatisch der Ehepartner alles erbt. Das ist jedoch einer der größten Irrtümer im Erbrecht. Wer kein Testament hinterlässt, für den gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge – und die sorgt oft für Überraschungen.
Die gesetzliche Erbfolge legt genau fest, welche Angehörigen erben und in welcher Reihenfolge. Entscheidend ist dabei der Verwandtschaftsgrad. Das Gesetz teilt Angehörige in sogenannte „Ordnungen“ ein.
Kinder erben zuerst
Zur ersten Ordnung gehören Kinder und Enkelkinder. Sie haben Vorrang vor allen anderen Verwandten. Gibt es Kinder, erben Eltern oder Geschwister des Verstorbenen nichts. Leben mehrere Kinder, wird der Nachlass grundsätzlich zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Ein Beispiel: Ein Vater hinterlässt zwei Kinder und kein Testament. Das Vermögen wird halbiert – jedes Kind erhält 50 Prozent. Interessant wird es beim Ehepartner. Viele wissen nicht: Ehegatten erben oft eben nicht allein. Wie viel der Partner bekommt, hängt davon ab, welche Verwandten noch leben und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.
Im häufigsten Fall – der Zugewinngemeinschaft – gilt:
- Ehepartner + Kinder: Der Ehepartner erhält 50 Prozent, die Kinder teilen sich die übrigen 50 Prozent.
- Ehepartner ohne Kinder, aber mit Eltern des Verstorbenen: Der Ehepartner erhält 75 Prozent.
- Keine Kinder, Eltern oder Geschwister: Der Ehepartner erbt allein.
Besonders überraschend: Auch uneheliche Kinder sind heute vollständig erbberechtigt. Stiefkinder dagegen gehen leer aus – zumindest dann, wenn sie nicht adoptiert wurden oder kein Testament existiert.
Sonderfall Immobilie
Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft gemeinsame Konten oder Immobilien. Nur weil beide verheiratet waren, gehört nach dem Tod nicht automatisch alles dem überlebenden Partner. Oft entsteht plötzlich eine Erbengemeinschaft mit den Kindern. Dann müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – etwa beim Verkauf eines Hauses.
Problematisch wird die gesetzliche Erbfolge besonders in Patchwork-Familien. Ohne Testament können Personen leer ausgehen, die dem Verstorbenen emotional am nächsten standen.
Die gesetzliche Erbfolge ist also eine Art Standardlösung des Staates. Sie passt manchmal gut – oft aber eben nicht zur persönlichen Lebenssituation. Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte Menschen abgesichert sind oder Streit vermieden wird, sollte sich frühzeitig mit Testament oder Erbvertrag beschäftigen.
Denn am Ende gilt: Nicht derjenige erbt, „bei dem alles selbstverständlich ist“, sondern derjenige, den das Gesetz vorsieht. Im Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
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Markus Tschiedel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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