Rechtsgebiet
Familienrecht
Trennung, Unterhalt und Sorgerecht.
Trennung und Scheidung
Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie durch alle Phasen einer Trennung und Scheidung.
Neben dem Verfahren selbst geht es dabei häufig um den Ehe- und Kindesunterhalt, um das Sorge- und Umgangsrecht, um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und um den Versorgungsausgleich.
Der Ablauf in drei Schritten
Zunächst erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei geringem Einkommen prüfe ich, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.
Anschließend nehme ich Ihre Angaben auf, erstelle den Scheidungsantrag im Entwurf und reiche ihn nach Ihrer Freigabe bei Gericht ein. Zuletzt bestimmt das Gericht den Scheidungstermin, zu dem beide Eheleute persönlich erscheinen müssen; der Termin selbst dauert erfahrungsgemäß nur etwa 15 Minuten.
Einvernehmlich schneller und günstiger
Je einvernehmlicher die offenen Punkte geklärt sind, desto schneller und günstiger verläuft das Verfahren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt in der Regel ein Anwalt für beide Seiten.
Neben der Scheidung berate ich auch bei Eheverträgen, bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie bei der Auseinandersetzung um Hausrat und Immobilien.
Formulare & Downloads
Zur Vorbereitung auf unser Erstgespräch stelle ich Ihnen eine Checkliste mit den benötigten Angaben zur Verfügung. Ebenfalls zum Download finden Sie die Vollmacht, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitbringen können.
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